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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12.OVG   

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https://dejure.org/2012,39737
OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12.OVG (https://dejure.org/2012,39737)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.12.2012 - 6 A 10870/12.OVG (https://dejure.org/2012,39737)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 6 A 10870/12.OVG (https://dejure.org/2012,39737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 128 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 18 Abs 3 StrG RP, § 19 Abs 1 StrG RP, § 19 Abs 2 StrG RP
    Erschließungsbeitragsrecht - Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Zuordnung der Anbindungskosten einer neuen Erschließungsstraße an eine bestehende Landesstraße mittels einer Kreisverkehrsanlage zum umlagefähigen Erschließungsaufwand; Einordnung einer Kreisverkehrsanlage als selbstständige Verkehrsanlage oder als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung für die Zuordnung der Anbindungskosten einer neuen Erschließungsstraße an eine bestehende Landesstraße mittels einer Kreisverkehrsanlage zum umlagefähigen Erschließungsaufwand; Einordnung einer Kreisverkehrsanlage als selbstständige Verkehrsanlage oder als ...

  • rechtsportal.de

    Abbiegespur; Anbindung; Anschluss; Aufwendungen; Baulastträger; einheitliche Verkehrsanlage; Einmündung; Einmündungsbereich; Erforderlichkeit; Erschließungsanlage; Erschließungsaufwand; Erschließungsbeitrag; Erschließungsstraße; Fahrbahnbreite; Kosten; Kostenverteilung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88

    Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Dazu rechnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 8 C 86.87, BVerwGE 82, 215; 8 C 75/88, BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869) nicht nur die Kosten, die für Maßnahmen im Bereich der Fläche der betreffenden Anlage selbst angefallen sind, sondern darüber hinaus auch sonstige von der erstmaligen Herstellung der betroffenen Anlage erforderte und in diesem Sinne "notwendige" Kosten der erstmaligen Herstellung.

    Für den Fall, dass eine neue Anbaustraße in eine bestehende Bundesstraße einmündet, umfasst der Herstellungsaufwand auch die nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 1 FStrG von der Gemeinde zu tragenden, einmündungsbedingten Kosten einschließlich gegebenenfalls der Kosten für die Anlegung von Abbiegespuren auf der Bundesstraße, die nach den Regeln der Straßenbau- und Straßenverkehrstechnik infolge des Hinzukommens der neuen Straße notwendig sind, damit die Einmündungsanlage unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung den Anforderungen der Verkehrssicherheit und der Straßenbaugestaltung genügt (BVerwG, 8 C 75/88, BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869).

    Zwar sieht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C 86.87, BVerwGE 82, 215; 8 C 75/88, BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869) nur die für den Anschluss der neuen Erschließungsstraße erforderlichen Aufwendungen als "notwendige" Kosten der erstmaligen Herstellung an.

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Dazu rechnen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 8 C 86.87, BVerwGE 82, 215; 8 C 75/88, BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869) nicht nur die Kosten, die für Maßnahmen im Bereich der Fläche der betreffenden Anlage selbst angefallen sind, sondern darüber hinaus auch sonstige von der erstmaligen Herstellung der betroffenen Anlage erforderte und in diesem Sinne "notwendige" Kosten der erstmaligen Herstellung.

    Zwar sieht das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 8 C 86.87, BVerwGE 82, 215; 8 C 75/88, BVerwGE 85, 1 = NVwZ 1990, 869) nur die für den Anschluss der neuen Erschließungsstraße erforderlichen Aufwendungen als "notwendige" Kosten der erstmaligen Herstellung an.

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Ob eine neu errichtete Kreisverkehrsanlage als selbständige Verkehrsanlage oder als Teil einer anderen Straße zu betrachten ist, richtet sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im maßgeblichen Zeitpunkt geprägten Erscheinungsbild (vgl. BVerwG, 8 C 17.94, BVerwGE 101, 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Nach der Rechtsprechung des Senats (6 A 10527/07, AS 35, 71, esovgrp, juris) wirkt eine Kreisverkehrsanlage, deren Mittelinsel "überfahren" werden kann und die gegenüber der Kreisfahrbahn im Wesentlichen nur optisch markiert ist, im Allgemeinen nicht als Unterbrechung einer Straße, die wie eine Tangente des Kreisverkehrs, in die lediglich eine weitere Straße einmündet, erscheint.
  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Von dem der Gemeinde bei der Beurteilung der Erforderlichkeit (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB) zuzubilligenden weiten Spielraum (BVerwG, IV C 51.69, DVBl 1971, 213, juris; BVerwG, 8 C 36.91, DVBl 1993, 1367) hat die Klägerin durch die bauplanungsrechtliche Festsetzung der Kreisverkehrsanlage einen nicht zu beanstandenden Gebrauch gemacht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 6 A 10139/12

    Straßenausbaubeitrag; Aufwandsverteilung; grundstücksbezogener Artzuschlag;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Demgegenüber stellt eine Kreisverkehrsanlage, deren Mittelinsel ca. 20 m im Durchmesser misst, durch eine Bruchsteinmauer eingefasst und bepflanzt ist, also nicht "überfahren" werden kann, eine so deutliche Zäsur im Straßenverlauf dar, dass sie bei natürlicher Betrachtungsweise eine Verkehrsanlage in zwei unterschiedliche Straßen unterteilt (OVG RP, 6 A 10139/12, NVwZ-RR 2012, 821, esovgrp, juris).
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 51.69

    Selbständigkeit einer Grünanlage; Umfangd es Erschließungsaufwands

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 6 A 10870/12
    Von dem der Gemeinde bei der Beurteilung der Erforderlichkeit (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB) zuzubilligenden weiten Spielraum (BVerwG, IV C 51.69, DVBl 1971, 213, juris; BVerwG, 8 C 36.91, DVBl 1993, 1367) hat die Klägerin durch die bauplanungsrechtliche Festsetzung der Kreisverkehrsanlage einen nicht zu beanstandenden Gebrauch gemacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Ein Verkehrskreisel, in den mehrere Straßen einmünden und dessen Mittelinsel bautechnisch von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist, erscheint im Allgemeinen als eigenständige Verkehrsanlage und als Unterbrechung einer einmündenden Straße (vgl. hierzu: OVG Rheinl.-Pf., Urteile vom 11.12.2012 - 6 A 10870/12 - KStZ 2013, 57 und vom 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - KommJur 2008, 221; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 14 Rn. 53 ff.).
  • VG Koblenz, 12.06.2014 - 1 K 1218/13

    Ortsgemeinde Dörth hat derzeit keinen Anspruch auf Beteiligung des Landes

    Bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung nahm das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11. Dezember 2012, 6 A 10870/12.OVG) zur Kostenverteilung zwischen einer Kommune und dem Land Rheinland-Pfalz bei der Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes Stellung.
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